Neue Schlüssenzahl ab Januar 2020: B 196
Motorradfahren mit dem Autoführerschein durch spezielle Schulung – ohne Prüfung!
Informationen und Voraussetzungen
Seit Beginn des Jahres 2020 ist es in Deutschland möglich, durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern auszuweiten.
Die Zusammenstellung der Ausbildungsinhalte im theoretischen wie auch im praktischen Teil wurden dabei vom Gesetzgeber festgelegt.
Jetzt informieren!
Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz: Führerschein Klasse B mindestens 5 Jahre
Fahrzeuge: Der Klasse A1 entsprechend (Motorräder max. 125ccm³ und max. 11 KW)
Gültigkeit: Nur innerhalb von Deutschland
Aufstieg: Der Aufstieg von A1 auf A2 nach §15 FeV ist nicht möglich
Ausbildung
Theorie: 4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht
Praxis: 5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (10 Fahrstunden)
Prüfung: Keine erforderlich
Und so einfach funktioniert es:
Schick uns deine Kontaktanfrage oder besuche uns in unserer Filiale. Unsere Kundenberater halten alle Informationen für dich bereit. Nach der Schulung mit dem Ausbildungsnachweis und einem Passbild zum Amt gehen und den neuen Führerschein beantragen.